[Siegel der Immanuel-Kant-Universität Königsberg]

Einrichtungen

Immanuel-Kant-
Universität Königsberg

Amt für Entbürokratisierungsmaßnahmen

Das universitäre Amt besteht auf Grundlage des Bundesentbürokratisierungsmaßnahmen-Änderungsgesetzes (BEntBükraMÄG) seit dem 1.4.2004, das zahlreiche Auswirkungen auf das Hochschulrahmengesetz hat. Mit Inkrafttreten der erheblich umfangreicheren Bundesentbürokratisierungsmaßnahmenvereinfachungs-Ergänzungsverordnung (BEntBükraMVerErgVg) wurden Kompetenzen und Befugnisse des Amtes innerhalb der Universitätsverwaltung stark erweitert. Spätestens mit Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2011 über Verwaltung und zur Änderung der Richtlinie 2008/15/EG (Neufassung) in Form des Bundesentbürokratisierungsmaßnahmenvereinfachungs-Richtlinienharmonisierungssonderverwaltungsgesetzes (BEntBürokMVerRLHarmSVerwG) genießt die Verwaltungsreform höchste Priorität, so daß sich mittlerweile 57 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der ordnungsgemäßen Entbürokratisierung und Vereinfachung der universitären Prozesse befassen.

Liebe Mitarbeiter, liebe Studierende!

Die Anträge zur Herbeiführung von Entbürokratisierungsmaßnahmen (für Akademiker, rosa) bzw. Bürokratieabbau-Anforderungshilfsformulare (sonstige Universitätsmitglieder, hellgrün) können derzeit nicht online beantragt werden. Bitte kommen Sie Montags oder Mittwochs nach Anmeldung zwischen 10.00 und 10.30 Uhr direkt bei uns vorbei, um die Formulare zu beziehen.







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